Online-Services

Online-Services des EBA

Hier finden Sie unsere digitalen Angebote, um papierlos mit uns in Kontakt treten zu können und selbstständig Termine zu vereinbaren.


Bestellung eines Abfuhrtermins:


Meldeformulare:

Jedes Wohn- bzw. Gewerbeobjekt im Rhein-Pfalz-Kreis ist grundsätzlich durch die Nutzung von Abfallbehältern an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Damit wir Ihnen bei Zuzug bzw. Umzug die entsprechenden Abfallbehälter zuteilen können, füllen Sie bitte unser untenstehendes An- bzw. Ummeldeformular vollständig aus. Die bloße ordnungspolizeiliche An- , Um- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.

Wünschen Sie lieber ein Papier-Formular (pdf) für den Postversand, so klicken Sie bitte auf Druckversion (pdf).

Bitte beachten:
Abhängig von der Haushaltsgröße (Personenanzahl) hat jeder Haushalt ein in der Satzung festgelegtes Mindest-Behältervolumen vorzuhalten ("Mindestvorhaltevolumen"). Sich daraus ergebende Standard-Behälterkombinationen können über die nachfolgende Tabelle ermittelt werden.
Hiervon abweichende größere Behälter können jederzeit gewählt werden, kleinere Behälter jedoch nur dann, wenn das Gesamtvolumen beider Behälter das vorgegebene Mindestvorhaltevolumen nicht unterschreitet.

Behältervorschläge gemäß Mindestvorhaltevolumen auf Grundlage der Abfallgebührensatzung (gültig ab 01.01.2023) des Rhein-Pfalz-Kreises:


  • Informationen für Gewerbetreibende

    Für die Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebs kontaktieren Sie uns bitte per Mail an eba@rheinpfalzkreis.de oder postalisch. Die Formulare für Privathaushalte können nicht verwendet werden.

    Nutzen Sie für die Anmeldung unser Meldeformular für Gewerbetreibende.
    Für allgemeine Informationen zur Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe betrachten Sie unser Infoblatt zur Gewerbeabfallentsorgung


Formulare für Behälteränderungen:

Bei den im Rhein-Pfalz-Kreis verwendeten Abfallsammelbehältern handelt es sich um zertifizierte Müllgroßbehälter (MGB) der Herstellerfirmen ESE bzw. SULO. Alle Behälter entsprechen den Vorgaben der aktuell gültigen Behälternorm für fahrbare Abfallsammelbehälter DIN EN 840-1.

Folgende Behälter werden zur Zeit angeboten:

  • Restabfallbehälter (schwarzer Korpus, schwarzer Deckel):
    Volumen: 40, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter
  • Biotonnen (schwarzer Korpus, brauner Deckel):
    Volumen: 40, 60, 80, 120 und 240 Liter
  • Altpapiertonnen (schwarzer Korpus, blauer Deckel):
    Volumen: 120, 240 und 1.100 Liter

Die genauen Maße der verschiedenen Abfallbehälter finden Sie auf unserem Übersichtsblatt für Behälterabmessungen (pdf).

Bei Bedarf bieten private Dienstleister (z.B. multiwash.net) eine Behälterreinigung an.

Um eine andere Größe Ihres Abfallbehälters zu beantragen oder zusätzliche Behälter zu bestellen bzw. abzumelden, nutzen Sie gerne unsere Online Behälter-Formulare:


Reklamationen und Schadensmeldungen:

Bei Problemen mit der Abfuhr oder bei beschädigten bzw. verlorenen Abfallbehältern können Sie uns Ihr Anliegen über folgendes Online-Kontaktformular mitteilen. Bei auszuwechselnden oder zu reparierenden Behältern erhalten Sie eine Rückmeldung, sobald Ihre Meldung bearbeitet wurde, beachten Sie dabei eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.


Bankeinzugsermächtigung:

Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung für Ihre Abfallgebühren erteilen möchten, benutzen Sie bitte unseren Formular-Vordruck 'SEPA-Lastschrift'. Drucken Sie das pdf-Formular aus und senden es uns vollständig ausgefüllt mit der Post, per Fax an 0621 / 5909 - 6230 oder als Scan per E-Mail an eba@rheinpfalzkreis.de zu. Ein Online-Verfahren ist hierbei leider nicht möglich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

SEPA-Lastschrift (pdf)


Ausnahme von der Benutzungspflicht der Biotonne

Seit 1. Januar 2015 müssen alle Privathaushalte, die Ihre Bioabfälle nicht selber verwerten, eine Biotonne nutzen. Wenn Sie keine Biotonne benötigen, weil Sie Ihre Bioabfälle selber kompostieren und die Voraussetzungen dafür auf Ihrem Wohngrundstück vorhanden sind, können Sie die Zulassung einer Ausnahme von der Benutzungspflicht der Biotonne beantragen.

Füllen Sie hierzu bitte unseren Ausnahme-Antrag (pdf) vollständig aus und senden Sie ihn uns zusammen mit den geforderten Nachweisen mit der Post, per Fax an 0621 / 5909 - 6230 oder als Scan per E-Mail  an eba@rheinpfalzkreis.de zu. Ein Online-Verfahren ist hierbei nicht möglich, da wir Ihre Unterschrift sowie die Unterschrift des Grundstückseigentümers benötigen.


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